Gemäß dem JStG 2022 (Jahressteuergesetz 2022) besteht ab 01.01.2023 die Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.

Gemäß dem JStG 2022 (Jahressteuergesetz 2022) besteht ab 01.01.2023 die Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.
Befreiung_Mehrwertsteuer_2023_nach_JStG_2022_fuer_PV

Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Kosten für die Installation von Solaranlagen zu senken.
Durch die Befreiung der Mehrwertsteuer entfällt die Zahlung der Umsatzsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen und den dazugehörigen Komponenten. Das bedeutet, dass Unternehmen und Privatpersonen, die solche Anlagen erwerben, von der Mehrwertsteuer befreit sind und dadurch finanzielle Vorteile erhalten.

Die Steuerbefreiung gilt für Komplettsysteme oder nachträglich erworbene Komponenten von Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösungen. Neben dem Kauf umfasst die Befreiung auch die Lieferung und Installation. Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen gilt die Steuerbefreiung für folgende Produkte und Dienstleistungen:
1. Solarmodule
2. Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten
3. Stromspeicher und Batterien
4. Komplettpakete, die aus den oben genannten Teilen bestehen
5. Komponenten aus der Kategorie MobilPV
6. Installation
7. Versandkosten

Um die Lösungen und Komponenten nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Installation und der Betrieb erfolgen in Deutschland.
2. Die Gesamtleistung der Anlagen liegt unter 30 kWp (dies betrifft Anlagen mit mehr als 75 Modulen).
3. Die Nutzung kann privat oder teilweise auch öffentlich erfolgen. Die private Nutzung kann das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar wenig bzw. gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote umfassen.

Artikel, die für die Steuerbefreiung qualifiziert sind, werden durch den Hinweis "0% MwSt." im Preis gekennzeichnet. Dadurch können Sie Ihren Warenkorb ganz einfach zusammenstellen. Im Warenkorb finden Sie eine Abfrage, in der Sie bestätigen können, dass die Voraussetzungen für die mehrwertsteuerfreie Lieferung erfüllt sind. Die Informationen werden in der Abfrage kurz zusammengefasst. Sobald Sie die Bestätigung abgeben, wird der Mehrwertsteuerbetrag Ihrer Bestellung auf 0,- € gesetz